Die Selbstbestimmung ist ein Gedanke der Menschenrechte: Jeder Mensch soll die Freiheit haben, über sich und sein Leben selber zu entscheiden. Was für viele nach einer Selbstverständlichkeit klingt, ist dies für zahlreiche Menschen jedoch keineswegs. Je nach politischem System kann das Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt oder ganz inexistent sein. Und auch bei uns – in einer liberalen Gesellschaft mit Demokratie und Rechtsstaat – gilt Selbstbestimmung nicht für alle uneingeschränkt. Wer beispielsweise verbeiständet oder inhaftiert ist, verliert offiziell einen Teil seines Selbstbestimmungsrechts. Daneben gibt es aber auch informelle und faktische Einschränkungen. Davon sind insbesondere Menschen mit Behinderung betroffen. Sie können je nach Situation in wichtigen Lebensbereichen nicht frei wählen – sei es beim Wohnen, bei der Ausbildung, bei der Arbeit, bei sozialen Kontakten. Während langer Zeit galt für sie die – häufig gut gemeinte – fürsorgliche Fremdbestimmung: Andere entschieden, was für sie richtig und passend war. Die Behindertenrechtskonvention der UNO, welche die Schweiz im Jahr 2014 ratifiziert hat, will dies ändern: Menschen mit Behinderung sollen soweit als möglich selber über ihr Leben bestimmen können – so wie die Menschen ohne Behinderung auch. Das Ziel ist Gleichstellung.

Das neue Zürcher Selbstbestimmungsgesetz nimmt diese Zielsetzung mit der Einführung der Subjektfinanzierung auf: Erwachsene Menschen mit Behinderung sollen zukünftig gemäss einer individuellen Bedarfsabklärung einen finanziellen Anspruch erhalten, um ihre Wohnform selber auswählen zu können. Der Kanton Zürich macht damit einen pionierhaften Schritt. Wahlfreiheit ist eine Voraussetzung für Selbstbestimmung. Klar ist aber auch: Selbstbestimmung ist mehr als eine Finanzierungsfrage. Letztlich geht es um Teilhabe. Und um alle Lebensbereiche und Alterskategorien. Dabei müssen wir uns bewusst sein: Es wird nie allen alles möglich sein – das gilt sowohl für Menschen mit und ohne Behinderung. Aus verschiedenen Gründen sind auch nie alle Menschen in der Lage, autonom Entscheidungen zu treffen; da braucht es unverändert Unterstützung oder Stellvertretung.

INSOS Zürich und die Institutionen für Menschen mit Behinderung stehen hinter der Stärkung der Selbstbestimmung und nehmen eine aktive Rolle bei der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes ein. Selbstbestimmung ist für sie Herausforderung und Chance zugleich. Im Zentrum steht dabei immer der Mensch.


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