Inklusion ist wichtig: Gleiche Rechte für alle und (möglichst) gleiche Lebenschancen. Inklusion wird aber zum Irrweg, wenn Gleichberechtigung mit Gleichheit verwechselt und Gleichmacherei betrieben wird. Inklusion muss Vielfalt bedeuten.
Die Selbstbestimmung ist ein Gedanke der Menschenrechte: Jeder Mensch soll die Freiheit haben, über sich und sein Leben selber zu entscheiden. Was für viele nach einer Selbstverständlichkeit klingt, ist dies für zahlreiche Menschen jedoch keineswegs. Je nach politischem System kann das Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt oder ganz inexistent sein. Und auch bei uns – in einer liberalen Gesellschaft mit Demokratie und Rechtsstaat – gilt Selbstbestimmung nicht für alle uneingeschränkt. Wer beispielsweise verbeiständet oder inhaftiert ist, verliert offiziell einen Teil seines Selbstbestimmungsrechts. Daneben gibt es aber auch informelle und faktische Einschränkungen. Davon sind insbesondere Menschen mit Behinderung betroffen. Sie können je nach Situation in wichtigen Lebensbereichen nicht frei wählen – sei es beim Wohnen, bei der Ausbildung, bei der Arbeit, bei sozialen Kontakten. Während langer Zeit galt für sie die – häufig gut gemeinte – fürsorgliche Fremdbestimmung: Andere entschieden, was für sie richtig und passend war. Die Behindertenrechtskonvention der UNO, welche die Schweiz im Jahr 2014 ratifiziert hat, will dies ändern: Menschen mit Behinderung sollen soweit als möglich selber über ihr Leben bestimmen können – so wie die Menschen ohne Behinderung auch. Das Ziel ist Gleichstellung.
Weiterlesen: Selbstbestimmung als Herausforderung und Chance - Gastbeitrag im Magazin Noveos