„Politik der ruhigen Hand“ nannte Gerhard Schröder seinen Regierungsstil und meinte damit die Grundhaltung, auf überstürzte Ereignisse nicht auch überstürzt zu handeln, sondern überlegt und gezielt vorzugehen. Natürlich bin ich mir bewusst, dass einerseits das Handeln von Schröder nicht unumstritten ist und andererseits die Politik häufig aus Aktion und Reaktion besteht. Wie auch immer: Anlässlich der laufenden Debatte zur Sozialpolitik sind mir die Worte Schröders eingefallen – und ganz falsch scheinen sie mir nicht zu sein. 

Nehmen wir das Beispiel der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Die politische Rechte und einige Gemeinden reiten lauthals Attacke um Attacke. Fakt ist: Die grundsätzlichen Änderungen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sind auf Bundesebene durch den National- und Ständerat beschlossen worden. Die Umsetzung im Kanton Zürich mit den neuen Fachbehörden ist genau so gemacht worden, wie es die Gemeinden gewollt haben. Sie – insbesondere der von FDP und SVP dominierte Gemeindepräsidentenverband (GPV) – haben auf ihre Autonomie gepocht und das vom damaligen Justizdirektor Markus Notter vorgeschlagene Modell einer kantonalen Trägerschaft für die KESB verworfen. Das Resultat davon sind nun 13 regionale KESB mit unterschiedlichen Strukturen: Da städtisch, hier mit einer Sitzgemeinde, dort ein Zweckverband. Es ist also schlicht und einfach nicht redlich, wenn die Herren des GPV nun das grosse Wort führen – sie kritisieren damit nämlich auch ihre eigene Arbeit. Ihnen ist mit einem anderen Ausspruch des Genossen Schröder zuzurufen: Basta!

Fakt ist weiter: Die Gemeinden haben ihre Vormundschaftsdossiers in unterschiedlicher Qualität den KESB übergeben. Zu behaupten, mit den kommunalen Vormundschaftsbehörden sei früher alles besser gewesen, ist eine Verklärung der Vergangenheit. Es sei als Beispiel an den tragischen Fall „Bonstetten“ erinnert (Sorgerechtsstreit, Tod eines Knaben). Fakt ist ebenso: Bisher ist finanziell ist bei den Massnahmen insgesamt keine Kostensteigerung feststellbar.

Kurz und gut: Der Kindes- und Erwachsenenschutz war, ist und bleibt eine höchst anspruchsvolle Aufgabe. Es geht immer um Eingriffe in die Freiheit von Menschen. Die Politik muss dafür sorgen, dass diese Aufgabe bestmöglichst wahrgenommen werden kann. Dazu braucht es eine „ruhige Hand“ und Fakten, Fakten und nochmals Fakten. Sie sind das stärkste Argument und müssen an die Frau und an den Mann gebracht werden. Dass sich dies lohnt, zeigen die Aussagen, die ich schon mehrfach nach Gesprächen gehört habe: „Jäso, wenn ich das gewusst hätte...“

Kolumne im P.S., Dezember 2014


©2024 Daniel Frei | Webdesign: Atelier Neukom