Wir haben es gehört: Der Vorstoss ist gut gemeint, aber handwerklich nur mässig geglückt. Dies erleichtert natürlich die Kritik daran und ermöglich auch dem Regierungsrat, eine ablehnende Haltung einzunehmen.
Was deswegen aber nicht ignoriert werden darf, ist der grundsätzliche Handlungsbedarf bei der Arbeitstätigkeit von Asylsuchenden. Alle reden von Arbeitsintegration. Dafür braucht es aber Anstrengungen. Nette Worte reichen nicht. Es braucht den Kanton und die Wirtschaft, die eine Strategie entwickeln und ganz konkret Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätze anbieten müssen. Ein unbürokratischen und unkompliziertes Asylpraktikum hätte in dieser Angebotspalette durchaus einen Platz. Das eine schliesst das andere nicht aus.
Es ist kein Geheimnis: Seit geraumer Zeit befasst sich die GPK mit verschiedenen Querschnittsthemen der kantonalen Verwaltung. Vor diesem Hintergrund hat sich die GPK im Rahmen einer vertieften Untersuchung auch mit der Struktur des Personalwesens auseinandergesetzt. Dabei ist wichtig, gleich vorweg festzuhalten: Die GPK hat nicht die Arbeitsweise oder die Arbeitsqualität des Personals untersucht, sondern die Strukturen und die Organisation des Personalwesens.
Die GPK hat dazu im Rahmen einer Subkommission Informationen aus allen Direktionen sowie der Staatskanzlei eingeholt und diese jeweils auch in persönlichen Gesprächen mit den für das Personalwesen zuständigen Stellen vertieft besprochen. Ebenso hat sie Vergleiche aus anderen Kantonen und staatsnahen Betrieben eingeholt. Für die Darlegung der detaillierten Vorgehensweise verweise ich auf den entsprechenden Bericht.
Das Fazit der GPK zur vorgenommenen Untersuchung lautet wie folgt:
Liebe Niederhaslerinnen und Niederhasler, liebe Gäste
Ich freue mich, bei Ihnen zu sein und quasi ein Heimspiel bestreiten zu können.
Die Neue Zürcher Zeitung hat letzte Woche geschrieben, dass viele Schweizerinnen und Schweizer unter einer Wahrnehmungsstörung leiden würden. Viele glauben, es würde alles immer schlechter und früher sei alles besser gewesen. Genau betrachtet aber werde in der Schweiz vieles immer besser und sei früher schlechter gewesen als heute. Als Belege dafür werden die Lebenserwartung, die Verkehrsunfallstatistik und die Wasserqualität genannt.
Und tatsächlich: Die Lebenserwartung in der Schweiz hat für Männer und Frauen innert zwei Generationen um 14 Jahre zugenommen. Die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle ist heute über 5 Mal tiefer als noch vor 40 Jahren, obwohl der Verkehr massiv zugenommen hat. Die Wasserqualität ist so gut, dass unser Leitungswasser beste Trinkwasserqualität hat und in allen Seen und Flüssen bedenkenlos gebadet werden kann.
Es würde noch unzählige weitere Beispiele wie die medizinische Versorgung, die soziale Absicherung oder die öffentliche Infrastruktur geben, die zeigen, wie gut es uns geht. Im weltweiten Vergleich leben wir fast schon im Paradies.
Dass trotzdem viele die Wahrnehmung haben, es sei früher alles besser gewesen, hat also wenig mit dem nationalen Zustand in der Schweiz zu tun, als vielmehr mit der internationalen Situation. Wenn wir schauen, was weltweit alles passiert, dann sehen wir vieles, was verunsichert.
Gemäss Angaben der UNO sind weltweit über 68 Millionen Menschen auf der Flucht, die Hälfte davon Kinder und Jugendliche. Das sind so viele wie seit dem Ende des 2. Weltkriegs nicht mehr.
Liebe Fachfrauen und Fachmänner Betreuung, sehr geehrte Damen und Herren
Im Namen von INSOS Zürich gratuliere ich Ihnen ganz herzlich zu Ihrem erfolgreichen Ausbildungsabschluss. Für Sie beginnt jetzt ein neuer Lebensabschnitt. Es stehen Ihnen alle Türen der Welt und des Lebens offen. Ich habe mich gefragt, was ich Ihnen an einem solchen Tag mitgeben kann. Und ich habe mich dazu an meine eigene Abschlussfeier als Maturand 20 Jahre zurückerinnert.
Ich weiss offen gestanden nicht mehr genau, wer dort alles was genau gesagt hat. Und ich kann mir vorstellen, dass es Ihnen mit Ihrer Abschlussfeier in ein paar Jahren gleich gehen wird. Trotzdem ist mir aber doch eine Botschaft in Erinnerung geblieben. Nämlich die Aufforderung des damaligen Festredners Leo Gehrig, immer auf seine innere Stimme zu hören.
Ja, die innere Stimme. Wir alle haben eine innere Stimme. Und wenn wir ehrlich sind, weiss diese innere Stimme meist sehr genau, was richtig und was falsch ist und was uns gut oder schlecht tut. Sie weiss auch, was gerecht und was ungerecht ist. Und sie weiss ebenfalls, was unseren persönlichen und gesellschaftlichen Werten und Normen entspricht und was nicht.
Weiterlesen: Die innere Stimme: Grusswort Lehrabschlussfeier OdA Soziales vom 10. Juli 2018
Mit der vorliegenden Motion können wir einen richtungsweisenden Entscheid treffen. Seit die Schweiz im Jahre 2014 die Behindertenrechtskonvention der UNO ratifiziert hat, prägen Begriffe wie Selbstbestimmung, Wahlfreiheit, Kompetenzorientierung, Inklusion und Gleichbehandlung die Diskussion.
Wir alle als Teil der Gesellschaft sind aufgerufen, uns dafür einzusetzen, dass Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes und barrierefreies Leben führen können. Weg von der fürsorglichen Fremdbestimmung hin zur individuellen Selbstbestimmung: So lautet das Motto.
Der Finanzierung von Angeboten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung kommt dabei eine zentrale Rolle zu.
Weiterlesen: Selbstbestimmung durch Subjektfinanzierung: Votum im Kantonsrat vom 25. Juni 2018
Das Zürcher Gewaltschutzgesetz ist seit dem 1. April 2007 in Kraft. Wenn wir auf diese rund 11 Jahre zurückblicken, dann können wir festhalten: Das GSG ist eine Erfolgsgeschichte. Es hat die Deeskalation und Konfliktreduzierung zum Ziel und schützt gewaltbetroffene Personen und deren Kinder.
Diese positive Gesamtbeurteilung teilen auch die Kantonspolizei und die verschiedenen Opferberatungsstellen. Wenn wir nun also Hand an dieses erfolgreiche und breit akzeptierte GSG legen, dann sollten wir sehr vorsichtig sein.
Die vorliegenden zwei Vorstösse mögen auf den ersten Blick harmlos und plausibel wirken, bei genauerer Betrachtung stellen wir aber fest, dass sie nicht zu einer Verbesserung oder Stärkung des GSG führen, sondern vielmehr zu einer Schwächung und einer Aushöhlung. Wir wollen aber weiterhin ein griffiges und funktionierendes GSG und bieten daher nicht Hand zu diesen geplanten Änderungen.
Weiterlesen: Änderungen im Gewaltschutzgesetz: Votum im Kantonsrat vom 28. Mai 2018
Dieser Vorstoss verlangt eine Flexibilisierung der Dauer der Schutzmassnahmen gemäss GSG. Auch da könnte man auf den ersten Blick sagen, dass dies doch sinnvoll sei und eine Differenzierung je nach Vorfall und Gewaltintensität berechtigt sei.
Auf den zweiten Blick merken wir aber, dass dieser Vorstoss Schabernack ist.
Wer soll denn aufgrund welcher Kriterien entscheiden, ob die Dauer einer Schutzmassnahme 3, 5, 10 oder 14 Tage dauern soll?
Sollen die Polizistinnen und Polizisten, die sich im Einsatz an der Front befinden, spontan entscheiden, welche Dauer sie für angemessen halten?
Die Fragen dieser Interpellation hat der Regierungsrat beantwortet. Dazu bedarf es keinen Ergänzungen mehr. Die Diskussion um diesen, was die Gewalttaten anbelangt, zweifellos verabscheuungswürdigen Fall zeigt jedoch ein grundsätzliches Problem auf: Die Ausschaffungsinitative hat Erwartungen geweckt, die ganz offensichtlich nicht erfüllt werden können. Und sie hat einfache Lösungen suggeriert, die nicht umgesetzt werden können.
Weiterlesen: Umsetzung der Ausschaffungsinitiative: Votum im Kantonsrat vom 23. April 2018
Wer sucht, der findet. Getreu diesem biblischen Motto hat die SVP gesucht und dabei vermeintlich Neues und Spektakuläres entdeckt. Aber eben, nur vermeintlich.
Denn die Tatsache, dass viele Asylsuchende den 1. Januar als fiktives Geburtsdatum zugewiesen erhalten, ist nicht neu. Das wissen wir schon lange. Es handelt sich um eine administrative Massnahme, weil halt irgendein Datum genommen werden muss, wenn der genaue Geburtstag – aus welchen Gründen auch immer – nicht bekannt ist. Genauso wenig ist dieser Umstand spektakulär. Viel entscheidender als der Geburtstag ist das Geburtsjahr und damit zusammenhängend die Frage, ob Asylsuchende minder- oder volljährig sind.
Weiterlesen: Identitäten von vorläufig Aufgenommenen: Votum im Kantonsrat vom 23. April 2018
Ich erlaube mir noch einige Bemerkungen zur Aufsicht über die Bezirksbehörden. Die Vorfälle um das Statthalteramt Dietikon sind uns allen bestens bekannt. Wie auch immer sie im Detail gedeutet werden, sie haben eines deutlich gemacht: Es besteht Handlungsbedarf bei den Bezirksbehörden.
Wir müssen dabei auch ganz klar festhalten: Der Fall Statthalteramt Dietikon ist nicht der alleinige Grund für diesen Handlungsbedarf, er ist vielmehr der Anlass, nun tätig zu werden.
Wenn wir die Zuständigkeiten der Statthalterämter und Bezirksräte betrachten, dann stellen wir fest, dass es sich um eigentliche Gemischtwarenläden handelt. Von polizeilichen Tätigkeiten und Tätigkeiten in der Strafrechtspflege, über Aufsichtstätigkeiten bei Gemeinden, Zweckverbänden und Stiftungen bis hin zu richterlichen Funktionen als Rekursinstanzen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ist eine riesige Bandbreite vorhanden mit jeweils ganz anderen Anforderungen und Schwerpunkten. Diese in den vergangenen Jahren gewachsenen Zuständigkeiten birgen Spannungspotential.
Weiterlesen: Zukunft der Bezirksbehörden: Votum im Kantonsrat zum Bericht der GPK vom 19. März 2018