Die Freiheit zu haben, über seine Lebensführung selber entscheiden zu können, ist in unserer liberalen Gesellschaft mit Demokratie und Rechtsstaat für die meisten eine Selbstverständlichkeit. Doch aufgepasst: Global betrachtet, kann die Selbstbestimmung je nach politischem System eingeschränkt oder inexistent sein. Und auch bei uns gilt: Wer bspw. verbeiständet oder inhaftiert ist, verliert formell einen Teil seines Selbstbestimmungsrechts. Daneben gibt es aber auch informelle und faktische Einschränkungen. Davon sind insbesondere Menschen mit Behinderung betroffen. Sie haben je nach Situation in verschiedenen Lebensbereichen keine freie Wahl. Für sie galt lange die fürsorgliche Fremdbestimmung: Andere entschieden, was für diese Menschen passend war. Das neue Zürcher Selbstbestimmungsgesetz nimmt an diesem Punkt einen Paradigmawechsel vor: Es schafft Wahlfreiheit in der Wohnform. Wer Selbstbestimmung als einen Gedanken der Menschenrechte versteht, für den ist dies ein folgerichtiger Schritt, der auch dem Ziel der UNO-Behindertenrechtskonvention entspricht: Menschen mit und ohne Behinderung sollen über die gleichen Rechte verfügen.

Selbstbestimmung ist aber mehr als eine Wohnfrage. Letztlich geht es um Teilhabe und Inklusion. Und damit um alle Lebensbereiche und Alterskategorien. Insofern ist das Selbstbestimmungsgesetz der Anfang – und nicht das Ende – eines längeren und grösseren Prozesses. Dabei gibt es auch Grenzen: Es wird nie allen alles möglich sein. Dies ist Normalität bei Menschen mit und ohne Behinderung. Und es werden weiterhin Unterstützungen und Stellvertretungen benötigt für nicht entscheidungsfähige Personen.

Für die Institutionen zählt: Das Selbstbestimmungsgesetz ist auch ein Bekenntnis zu stationären Angeboten. Sie sind und bleiben wichtig. Das neue Gesetz gibt zudem mehr unternehmerischen Freiraum zur Schaffung neuer (auch ambulanter) Angebote. Die Umsetzung ist freilich ein Marathon und kein Sprint: Umso wichtiger ist es, diesen Prozess proaktiv mitzugestalten, wie es ARTISET Zürich bewusst seit Beginn getan hat – und dabei im Interesse der Sache Positives und Problematisches gleichermassen zu thematisieren.


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