Das Zürcher Gewaltschutzgesetz ist seit dem 1. April 2007 in Kraft. Wenn wir auf diese rund 11 Jahre zurückblicken, dann können wir festhalten: Das GSG ist eine Erfolgsgeschichte. Es hat die Deeskalation und Konfliktreduzierung zum Ziel und schützt gewaltbetroffene Personen und deren Kinder.

Diese positive Gesamtbeurteilung teilen auch die Kantonspolizei und die verschiedenen Opferberatungsstellen. Wenn wir nun also Hand an dieses erfolgreiche und breit akzeptierte GSG legen, dann sollten wir sehr vorsichtig sein.

Die vorliegenden zwei Vorstösse mögen auf den ersten Blick harmlos und plausibel wirken, bei genauerer Betrachtung stellen wir aber fest, dass sie nicht zu einer Verbesserung oder Stärkung des GSG führen, sondern vielmehr zu einer Schwächung und einer Aushöhlung. Wir wollen aber weiterhin ein griffiges und funktionierendes GSG und bieten daher nicht Hand zu diesen geplanten Änderungen.

Die erste angestrebte Änderung will, dass zukünftig sowohl die gefährdende wie auch die gefährdete Person ein gegenseitiges Kontaktverbot auferlegt erhalten. Das mag in der Theorie nachvollziehbar erscheinen. Ein Blick in die Praxis zeigt jedoch, dass dazu schlichtweg keine Notwendigkeit besteht. In aller Regel hütet sich die gefährdete Person, mit der gefährdenden Person Kontakt aufzunehmen. Sie hat dazu kein Interesse.

In den wenigen Einzelfällen, in denen dies trotzdem vorkommt und die der Vorstoss vermutlich im Visier hat, ist es bereits heute möglich, dass die Polizei interveniert und gegebenenfalls eine entsprechende Auflage erteilt.

Würde standardmässig ein gegenseitiges Kontaktverbot erlassen, müsste die Polizei sowohl der gefährdenden also auch der gefährdeten Person eine entsprechende Verfügung ausstellen. Der administrative Aufwand würde also deutlich zunehmen. Das kann nicht in unserem Interesse liegen.

Das Erlassen eines präventiven, standardmässigen gegenseitigen Kontaktverbots ist unverhältnismässig. Es ist dazu schlichtweg keine Notwendigkeit vorhanden. Die bisherige Regelung und die Anwendung in der Praxis sind ausreichend.

Wir lehnen die Parlamentarische Initiative daher ab.


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