Wer sucht, der findet. Getreu diesem biblischen Motto hat die SVP gesucht und dabei vermeintlich Neues und Spektakuläres entdeckt. Aber eben, nur vermeintlich.

Denn die Tatsache, dass viele Asylsuchende den 1. Januar als fiktives Geburtsdatum zugewiesen erhalten, ist nicht neu. Das wissen wir schon lange. Es handelt sich um eine administrative Massnahme, weil halt irgendein Datum genommen werden muss, wenn der genaue Geburtstag – aus welchen Gründen auch immer – nicht bekannt ist. Genauso wenig ist dieser Umstand spektakulär. Viel entscheidender als der Geburtstag ist das Geburtsjahr und damit zusammenhängend die Frage, ob Asylsuchende minder- oder volljährig sind.

 Dabei ist die Realität nicht immer so einfach, wie wir das in der Theorie gerne hätten. Ein Teil der Asylsuchenden verfügt schlicht über keine Papiere und genauen Daten. Das mag für uns bürokratieverwöhnte Schweizer schwer vorstellbar sein, ist aber so. Und dann gibt es selbstverständlich auch Asylsuchende, die bewusst keine oder keine korrekten Angaben machen. Auch das wissen wir. In allen Fällen versucht das Staatssekretariat für Migration als zuständige Behörde nach bestem Wissen und Gewissen und mit Hilfe von wissenschaftlichen Verfahren eine Klärung herbeizuführen. Das ist keine einfache Sache. Sie wird aber – auch im internationalen Vergleich – äusserst sorgfältig und nach rechtsstaatlichen Prinzipien vorgenommen. Der 1. Januar als fiktives Geburtsdatum ist dabei eine simple Hilfsmassnahme. Wenn die SVP bessere Massnahmen kennt oder geeignetere Vorschläge zur Klärung von Geburtsdaten hat, dann bitte ich sie, diese zu präsentieren.

 


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